MFC-Rheda

über den Wolken...

A+ R A-

Platzordnung

               

  1. Die Nutzung des Fluggeländes ist nur rechtmäßigen Mitgliedern des MFC-Rheda e.V. erlaubt.
  2. Alle Benutzer des Fluggeländes sind verpflichtet den Platz sauber zu halten.
  3. An Sonn- und Feiertagen ist in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und abends ab 20:00 Uhr der Flugbetrieb mit Verbrennungs- und Elektromotoren verboten.   
  4. Der Versicherungsnachweis des DMFV muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
  5. Das Überfliegen der Start- und Vorbereitungsplätze ist strengstens untersagt.
  6. Flugplatznutzung für Nichtmitglieder kann nur durch eine Tagesmitgliedschaft gewährt werden. Es muss eine Einweisung durch den Flugleiter erfolgen.

          - Ein Tagesmitglied-Eintrag im Flugleiterbuch ist vorzunehmen.

          - Der Versicherungsnachweis des DMFV muss vorgelegt werden.

          - Hubschrauber Modelle sind für Tagesmitglieder nicht zugelassen

  1. Zuschauer und nicht am Flugbetrieb teilnehmende Personen haben sich hinter dem Sicherheitszaun aufzuhalten.
  2. Alle Flugmodelle müssen hinter dem Sicherheitszaun abgestellt werden.
  3. Die Fernsteuerungen müssen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen
  4. Der Flugbetrieb im 35/40 MHz Frequenzband ist nur mit aufgehängter Frequenzmarke erlaubt
  5. Jedes Modell muss mit der UAS-Betreibernummer (e-ID) gekennzeichnet sein. (gesetzlich vorgeschrieben)
  6. Jeder Pilot ist verpflichtet, sich mit einem "gültigen Kenntnisnachweis" in das Flugleiterbuch einzutragen.
  7. Ohne Kenntnisnachweis und Eintrag -> "keine Aufstiegserlaubnis" Ab dem zweiten Piloten ist immer ein Fugleiter erforderlich!
  8. Den Anweisungen des Flugleiters ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  9. Fahrzeuge dürfen nicht unmittelbar hinter dem Sicherheitszaun abgestellt werden
  10. Das Befahren der Start- und Landebahn mit PKW oder Motorrad ist strengstens untersagt.
  11. Flugmodelle müssen mit einem wirksamen Schalldämpfersystem ausgerüstet sein und dürfen 80dB, gemessen nach DMFV Richtlinie, nicht überschreiten.
  12. Hunde sind grundsätzlich anzuleinen und dürfen den Flugbetrieb und die Piloten nicht stören.

               

Die Nichtbeachtung der Flugplatzordnung führt zum Ausschluss vom Flugbetrieb.

Der Vorstand