Platzordnung
- Die Nutzung des Fluggeländes ist nur rechtmäßigen Mitgliedern des MFC-Rheda e.V. erlaubt.
- Alle Benutzer des Fluggeländes sind verpflichtet den Platz sauber zu halten.
- An Sonn- und Feiertagen ist in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und abends ab 20:00 Uhr der Flugbetrieb mit Verbrennungs- und Elektromotoren verboten.
- Der Versicherungsnachweis des DMFV muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
- Das Überfliegen der Start- und Vorbereitungsplätze ist strengstens untersagt.
- Flugplatznutzung für Nichtmitglieder kann nur durch eine Tagesmitgliedschaft gewährt werden. Es muss eine Einweisung durch den Flugleiter erfolgen.
- Ein Tagesmitglied-Eintrag im Flugleiterbuch ist vorzunehmen.
- Der Versicherungsnachweis des DMFV muss vorgelegt werden.
- Hubschrauber Modelle sind für Tagesmitglieder nicht zugelassen
- Eine Tagesgebühr von 5€ ist zu entrichten.
- Nur für Tagesmitglieder der Vereine Condor Herzebrock, Ikarus Harsewinkel und SMC Liesborn-Wadersloh besteht keine Gebührenpflicht.
- Zuschauer und nicht am Flugbetrieb teilnehmende Personen haben sich hinter dem Sicherheitszaun aufzuhalten.
- Alle Flugmodelle müssen hinter dem Sicherheitszaun abgestellt werden.
- Die Fernsteuerungen müssen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen
- Der Flugbetrieb im 35/40 MHz Frequenzband ist nur mit aufgehängter Frequenzmarke erlaubt
- Jedes Modell muss einem Metallschild, mit Name, Adresse und Telefonnummer gekennzeichnet sein. (gesetzlich vorgeschrieben)
- Jeder Pilot ist verpflichtet, sich in das Flugleiterbuch einzutragen.
Ohne Eintrag -> „keine Aufstiegserlaubnis“
Alleine auf dem Platz fliegen ist nur mit Kenntnisnachweis gestattet
Ab dem zweiten Piloten ist immer ein Flugleiter erforderlich!!
- Den Anweisungen des Flugleiters ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Fahrzeuge dürfen nicht unmittelbar hinter dem Sicherheitszaun abgestellt werden
- Das Befahren der Start- und Landebahn mit PKW oder Motorrad ist strengstens untersagt.
- Flugmodelle müssen mit einem wirksamen Schalldämpfersystem ausgerüstet sein und dürfen 80dB, gemessen nach DMFV Richtlinie, nicht überschreiten.
- Hunde sind grundsätzlich anzuleinen und dürfen den Flugbetrieb und die Piloten nicht stören.
Die Nichtbeachtung der Flugplatzordnung führt zum Ausschluss vom Flugbetrieb.
Der Vorstand